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1. Die Akademie für Ausbildung veranstaltet Lehrgänge, Seminare und Lehrveranstaltungen. Sie beauftragt Dozenten/Dozentinnen, die das entsprechende Wissen vermitteln.
2. Zwischen der Akademie für Ausbildung und dem/der Teilnehmer/-in kommt mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme am 1. Lehrveranstaltungstag unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Vertrag zustande.
3. Der/die Teilnehmer/-in muss sich mindestens 14 Tage vor Beginn der Lehrgangsveranstaltung anmelden. Liegen mehr Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4. Bei telefonisch, fernschriftlich oder auf anderem technischen Weg erteilten Anmeldungen behält sich die Akademie für Ausbildung die Einholung einer schriftlichen Bestätigung vor.
5. Die Lehrgangsveranstaltungsgebühren sind unabhängig von den Leistungen Dritter von dem/der Teilnehmer/-in zu entrichten und werden mit Zugang einer Rechnung fällig; das gilt entsprechend für Teilzahlungen.
6. Bei Langzeitmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten mit Teilzahlung für einzelne Lehrveranstaltungsabschnitte ist die Akademie für Ausbildung berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertrages auszusprechen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des jeweiligen Abschnitts die Lehrveranstaltungsgebühr bei der Akademie für Ausbildung eingegangen ist.
7. Zahlungsbelege sind bei Beginn der Lehrveranstaltung auf Anforderung vorzulegen.
8. Bei Zahlungen ist als Verwendungszweck jeweils die Lehrveranstaltungsnummer und die Rechnungsnummer anzugeben. Für Zahlungen, die wegen fehlender Bezeichnung des Verwendungszwecks nicht zugeordnet werden können, übernimmt die Akademie für Ausbildung keine Haftung. Der/die Teilnehmer/-in gilt seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung bis zur Klärung des Verwendungszwecks als nicht nachgekommen.
9. Kann ein angemeldeter Teilnehmer/eine angemeldete Teilnehmerin aus wichtigen persönlichen oder beruflichen Gründen nicht teilnehmen, kann er/sie bei Lehrgängen, die nicht länger als drei Monate dauern, bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der Lehrveranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei Lehrgängen von mehr als drei Monaten Dauer ist der Rücktritt spätestens 14 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung des Lehrveranstaltungsabschnittes schriftlich zu erklären; maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Akademie für Ausbildung. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag wird anstelle der Teilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale von € 50,00 fällig.
10. Kann ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin eine begonnene Lehrveranstaltung aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat (z.B. bei Krankheit), nicht beenden, erstattet die Akademie für Ausbildung die Lehrgangsgebühr anteilig. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche schriftliche Ausfallanzeige an die Akademie für Ausbildung.
11. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin innerhalb der genannten Frist, behält sich die Akademie für Ausbildung vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Es gelten die Vorschriften der §§ 285 ff. BGB.
12. Zugesandte und in Rechnung gestellte Arbeitsmappen können nicht zurückgenommen und Kosten nicht erstattet werden.
13. Außer dem angekündigten Inhalt zum Lehrveranstaltungsthema besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsstoff.
14. Ein Wechsel der Dozenten berechtigt den/die Teilnehmer/-in nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Lehrveranstaltungsgebühren. Nicht abgehaltene Unterrichtsstunden können zu einem anderen Zeitpunkt angeboten werden.
15. Liegen für eine Lehrveranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, ist die Akademie für Ausbildung nicht zur Durchführung der Lehrveranstaltung verpflichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
16. Die Akademie für Ausbildung haftet nicht bei Unfällen für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
17. Die Akademie für Ausbildung haftet nicht für Betriebsstörungen, die nicht von ihr zu vertreten sind.
18. Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Daten werden gem. §§ 3, 4, 28 BDSG zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses oder eines anderen Rechtsverhältnisses erhoben und gespeichert. Die Teilnehmer haben das Recht der Selbstauskunft gem. § 6 BDSG.
19. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die Weitergabe nicht der Durchführung des Vertrages dient.
20. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Erfüllungsort der jeweilige, im Kursangebot angegebene Ort.
21. Sollten eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, ist diese nach dem Willen der Vertragsparteien sinngemäß auszulegen. Die übrigen Klauseln behalten ihre Gültigkeit.
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